Plakatieren mit den Toten von Flug MH17 – „Der Spiegel“ auf Ramschniveau

Es sollte der Aufmacher sein: Der ‚Spiegel‘ sagt „Nein“ zu Putin – mit den Porträts von Opfern des Todesflugs MH17 auf dem Titelblatt. Durfte er das? Eine Schändung der Privatsphäre Verstorbener, sagen viele. Der Redaktion ist das egal.
Titelbild Spiegel Nr. 31/2014 - Gesichter wurden gepixelt

Spiegel-Titelbild vom 28.7.2014 – via Bildblog (die abgebildeten Gesichter wurden gepixelt)

Das Wrack des Fluges MH17 – sie ist eine frische, tiefe Wunde in den Herzen der Niederländer. Am 17. Juli 2014, gegen 16:20 Uhr Ortszeit, schlagen die Trümmer einer Boeing 777 der Malaysian Airlines zwischen Dörfern in der Ost-Ukraine auf. Das Passagierflugzeug war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur und wurde offenbar versehentlich abgeschossen. 298 Menschen fanden den Tod – Urlauber, Wissenschaftler und Aktivisten auf dem Weg zu einer AIDS-Konferenz, Besatzungsmitglieder, Kinder. Sie alle wurden Opfer eines lokalen Krieges im Grenzgebiet Ukraine-Russland, für den sie nichts konnten. 196 von ihnen stammten aus den Niederlanden.

Zu dem Schock über die nationale Tragödie – ein vermutetes Kriegsverbrechen – kamen die Eindrücke über das mutmaßlich pietätlose Herumwühlen von Rebellen in den persönlichen Habseligkeiten der Opfer. Wenn die normalerweise toleranten Niederländer etwas nicht abkönnen: dann diese Art von Respektlosigkeit. Die Reaktionen in ihren Medien machten deutlich: Viele waren ‚verontwaardigd‘ – empört.

Just darauf spielte der ‚Spiegel‘ in seiner Titelgeschichte von letzter Woche an, der mit den Worten beginnt:
„Es waren die Bilder. Tumb tätowierte prorussische Kämpfer, Zigarette im Mund, Kalaschnikow unter dem Arm, stapfen im Leichen- und Trümmerfeld der Absturzstelle herum, als gingen sie die toten Kinder aus der abgeschossenen Boing nichts an…“

 Scheinheilige Empörung und ein zynisches Titelbild

Doch die Mit-Empörung ist scheinheilig: Das Titelblatt der Ausgabe Nummer 31 ist eine Galerie von Privatfotos von Menschen, die im Todesflieger saßen. Sie werden abgebildet mit Namen und Herkunft. Die Gesichter umgeben den Schriftzug „Stoppt Putin jetzt!“

Zynischer geht es kaum: Der ‚Spiegel‘ echauffiert sich über den Umgang von bewaffneten Kämpfern mit Besitztümern der Opfer. Gleichzeitig begehen die Redakteure mit diesem Titelbild einen mindestens genau so unverschämten Raub an Privatsphäre: Den Verstorbenen werden Namen und Gesicht gestohlen – für nicht mehr als eine politische Meinungsäußerung.

„Das Recht am eigenen Bild“ – diesen Begriff sollte jeder Journalist in Deutschland im Blut haben. Das öffentliche Zeigen und Verbreiten von Abbildungen, auf denen Gesichter zu erkennen sind, bedarf nach deutschem Recht der Einwilligung der Betroffenen. Leben diese nicht mehr, so ist die Erlaubnis der nächsten Familienangehörigen einzuholen. So bestimmt es § 22 des Kunsturhebergesetzes. Ausnahmen sind erlaubt, wenn es sich etwa um „Personen der Zeitgeschichte“ in der Öffentlichkeit handelt oder über ein Ereignis berichtet wird, wo das allgemeine Interesse höher zu bewerten ist als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Insgesamt sind diese Regeln ein ausgewogener Kompromiss zwischen der Freiheit der Medien und dem Recht von Bürgern auf Privatsphäre.

Die Botschaft dahinter – rechtlich irrelevant

'Stern' berichtet mit Fotos über Opfer des Todesfluges MH17

Leider nicht besser: Auch der ‚Stern‘ druckt in seiner Ausgabe vom 24.7. Fotos – nicht markierter Herkunft – von Opfern des Todesfluges MH17. (via ‚Bilblog‘, gepixelt)

Nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 war die deutsche Öffentlichkeit aufgebracht, als Medien wie ‚Bild‘, RTL, ‚Stern‘ und ‚Focus‘ Fotos von jugendlichen Opfern veröffentlichten, die ohne jede Nachfrage aus sozialen Netzwerken wie SchülerVZ herauskopiert worden waren. Als nun wegen des Titelbildes der ‚Bildblog‘ bei der Spiegel-Redaktion wegen der Herkunft der Bilder nachfragte, bekam er zur Antwort:
„Der SPIEGEL hat sich bei der Auswahl der Fotos aus öffentlich zugänglichen Quellen bedient.“
Soll das heißen: Bei den Facebook-Profilen der Toten?

Noch unverfrorener ist die Redaktion bei der Begründung dafür, warum sie zu solch einem Aufmacher greift:
„Wir halten die Optik für angemessen, denn es handelt sich um Opfer der ruchlosen Machtpolitik des russischen Präsidenten Putin. Dies rechtfertigt nicht nur eine so starke, emotionale Optik, es macht sie geradezu notwendig – und zwar im Interesse der Opfer und ihrer Angehörigen.“

Doch es ist völlig irrelevant, dass die derzeitige russische Regierung sich völkerrechtswidrig die Krim angeeignet hat, sie die Separatisten am Donbass unterstützt, vielleicht sogar mit direkter oder indirekter Waffenhilfe an der MH17-Katastrophe beteiligt war. Es mag viele Gründe geben, den russischen Präsidenten nicht zu mögen. Das muss man in einem Land mit Meinungsfreiheit sagen dürfen. Aber: Müssen für eine solch reißerische Aufmachung der Botschaft gegen Vladimir Putin Verstorbene hinhalten, die nicht nach ihrer Meinung gefragt werden können?
Die Antwort lautet: Nein – es ist anmaßend, würdelos und völlig unnötig. Dies begründet der Jurist Markus Kompa im Online Portal ‚Legal Tribune‘ auf überzeugende Weise.

Einst: Aufpasser in der Demokratie – heute: journalistisches Ramschniveau?

Der ‚Spiegel‘ – lange galt er als Inbegriff für kontroversen und seriösen Journalismus in Deutschland. Er war oft bereit, sich mit Mächtigen und Einflussreichen anzulegen. Chefredakteure wie Augstein, Böhme und Aust standen für ein Nachrichtenmagazin, das sich als kritischer Aufpasser in der Demokratie verstand. Und heute?

Offenbar ist das Nachrichtenmagazin inzwischen sogar bereit, nach unten statt nach oben zu treten. Guter Journalismus indes hat es nicht nötig, Gesetze zum Schutze der Bürger zu missachten. Handwerkliches Können und Berufsethos zeigen sich auch und gerade in der Wahl der Stilmittel.

Das Titelbild Nr. 31 löste eine Welle der Kritik aus; der deutsche Presserat wurde eingeschaltet. Spiegelt sich zumindest bei der Auswahl der veröffentlichten Leserbriefe in der neuen Ausgabe ein wenig Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion wider? Dort wird den Reaktionen auf die Titelgeschichte vom 28.7. eine ganze Seite gewidmet. Die These von Putins Mitschuld am wahrscheinlichen Abschuss der Maschine und seine Rolle in Europa werden kontrovers diskutiert. Doch es kommt nicht ein Brief zu Worte, der sich zum geschmacklosen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen auf Seite 1 äußert.

© Michael den Hoet

= = = = =

Anders: Beispiele aus der niederländischen Berichterstattung zur MH17-Katastrophe

Telegraaf 19.Juli2014, "Mörder"

„Mörder“ titelt der niederländische ‚Telegraaf‘ in seiner Ausgabe vom 19. Juli. Die meisten der abgebildeten Personen sind bekannte Aktivisten der Separatisten in der Ost-Ukraine. Diese Art der Äußerung mag umstritten sein, wäre aber in Deutschland durch Pressegesetze gedeckt.

Schmerzliche Beschreibung: Bericht Olaf Koens, "Volkskrant", 21.7.2014

„In der Spur des Todes schmerzen die Details“. Unmittelbar, sensibel und sprachlich gekonnt beschreibt Olaf Koens die Tümmerstelle von Flug MH17. Der niederländische Journalist war einer der ersten Reporter, die es bis zum Unglücksort schafften. Sein Bericht erschien am 21.7. in der „Volkskrant“.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: