Empörung in Hamburg: Nur Bewährungsstrafen für Jugendliche nach Gruppenvergewaltigung

Die Täter in Siegerpose, Beifall klatschende Angehörige bei der Urteilsverkündung und ein traumatisiertes Opfer, das – allein gelassen – untertauchte: Das passt nicht zu den milden Bewährungsstrafen, die am Donnerstag ein Richter im Hamburger Landgericht für eine brutale Gruppenvergewaltigung an einer 14-Jährigen verhängte, die das Opfer nur knapp überlebte. In Kommentarspalten äußern sich viele Hamburger empört über das Urteil.

Ich nahm die Berichterstattung über den schockierenden Fall mit fragwürdigen juristischen Folgen zum Anlass, dem Generalstaatsanwalt der Freien und Hansestadt Hamburg zu schreiben:

Sehr geehrter Dr. Fröhlich, sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin kein Jurist und mag mich nur ungern Ihre Angelegenheiten einmischen. Aber da ein großes öffentliches Interesse besteht und Urteile auch in meinem Namen gefällt werden, schreibe ich Ihnen ausnahmsweise.

Gestern wurde bekannt, dass mindestens vier Angeklagte im Fall einer sehr brutalen Gruppenvergewaltigung in Harburg aus dem vergangenen Winter, die das Opfer nur knapp überlebte, mit Urteilen davon kamen, die man als ausgesprochen gutmütig bezeichnen muss. Mehrere nach Jugendstrafrecht verurteilte Tatbeteiligte erhielten Bewährungsstrafen. Ich zitiere aus einem NDR-Bericht:

„Die vier Jugendlichen hätten die Tat eingeräumt, Reue gezeigt und hätten eine günstige Sozialprognose, begründete der Richter die Bewährungsstrafen. Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen. „Das mag einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagte der Richter. Im Jugendstrafrecht aber gehe es um Erziehung, nicht um Strafe.“

(URL: http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/14-Jaehrige-vergewaltigt-Taeter-verurteilt,vergewaltigung268.html – Zugriff 20.10.2016)

Die Waage der Justitia aus dem Gleichgewicht

Die Waage der Justitia: aus dem Gleichgewicht?

Verschiedene Medien berichteten übereinstimmend, dass die Angeklagten bei der Urteilsverkündung „Siegerposen“ zeigten und Familienmitglieder sowie Freunde der Angeklagten im Gerichtssaal Beifall klatschten. Man muss sich angesichts dieser Szenen schon fragen, was für ein Erziehungseffekt zu erwarten sein darf und worin die „günstige Sozialprognose“ bestehen soll. Besonders jugendlichen Straftätern soll ja vermittelt werden, dass man lernt Verantwotung für sein Handeln zu übernehmen und Konsequenzen zu tragen.

Insbesondere die Reaktion der Angehörigen, bei denen man vermuten darf, dass sie einen gewissen Anteil an der sozio-kulturellen Prägung der Täter gehabt haben dürften, lässt befürchten, dass das gesprochene Urteil in die falsche Richtung weist. Hier wird der Richterspruch nicht als Sieg der Justiz aufgefasst, sondern offenbar als ein Sieg über (!) die Justiz.

Bei vielen Jugendstrafsachen wird der anzustrebende Opfer-Täter-Ausgleich nachrangiger behandelt als der Rehabilitationsgedanke mit Bezug auf den oder die Täter. Doch nicht nur durch zu viel Härte eines Urteils kann die „zweite Chance“ verdorben werden – sondern mitunter auch: durch zu viel Milde. Hier darf auch das kaum zu ermessende Leid des auf viele Jahre traumatisierten Opfers nicht außer Betracht bleiben.

Im Kommentarbereich zu dem o. g. Bericht schrieb ein Leser – offenbar ein Mitarbeiter der Kriminalpolizei:

„Als ermittelnder Kriminalbeamter hat man regelmäßig mit diesem Richter und mit Richtern zu tun, die genauso eingestellt sind. Diese Urteile machen unsere Arbeit wertlos. Warum sollte es sich juristisch auch um einen versuchten Mord handeln? Und so geht es tagein, tagaus. kopfschüttelnd nach Haus.“

Nicht nur mir erscheinen die verhängten Strafen deutlich zu weich, um den gewünschten Effekt bei den Tätern zu bewirken. Auch das Opfer des Verbrechens – dem mein tiefes Mitgefühl gilt – wird es meines Erachtens überhaupt nicht gerecht.
Hiermit bitte ich Sie bzw. den zuständigen Staatsanwalt inständig zu prüfen, ob eine Revision gegen die Urteile in dem betreffenden Fall möglich ist.

Hochachtungsvoll,
Michael den Hoet, Hamburg

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Nachtrag 26.10.2016: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat mitgeteilt, dass sie in Revision beantragt hat. Als Grund wurde angeführt, dass die verhängten Strafen teils erheblich von den Anträgen der Staatsanwaltschaft abgewichen hätten. Der Bundesgerichtshof soll nun überprüfen, ob das Landgericht Hamburg Rechtsfehler begangen hat. (Vergleiche Bericht in der „Hamburger Morgenpost“ und andere Quellen)

ein Kommentar

  1. Danke für diesen Brief und absolute Zustimmung, die Erziehungsmaßnahmen können auch noch nach Verbüßen einer solch barbarischen Straftat erfolgen, das ist kein Grund eine Haftstrafe in Bewährung umzuwandeln.
    Der Richter handelt nach meinem Empfinden grob fahrlässig da diese Täter ihr Verhalten nicht ändern werden und weitere Menschen zu Opfern machen.
    Es ist im Jugendstrafrecht sehr wohl möglich, bei besonders schweren Straftaten eine Haftstrafe auszusprechen und die hätte in solch einer grausamen Tat erfolgen müssen.
    Hoffentlich geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

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