Gericht verneint Vergewaltigung: Neue Hiobsbotschaft aus dem Täterparadies Deutschland

Nach vier Stunden Sexualtortur waren die Gewaltspuren unübersehbar. Trotzdem spricht ein Brandenburger Gericht den Täter vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. War ein ‚Kulturrabatt‘ entscheidend?

„Ihre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe.“ In Brandenburg wird eine junge Frau erst unter Drogen gesetzt, dann trotz eines vorherigen „Nein“ und anfänglicher Gegenwehr vier Stunden lang – ich wiederhole: vier Stunden lang – hart vergewaltigt. „Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat“, heißt es in einem Bericht der ‚Märkischen Zeitung‘ über den Vergewaltigungsprozess gegen den Täter und Drogendealer. Trotzdem endet die Gerichtsverhandlung mit einem: Freispruch.

Dem Opfer war eine Frage gestellt worden, welche es „falsch“ beantwortete.„Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Die 23-jährige Frau, die nach der Tat zwei Wochen lang nicht mehr gerade hatte gehen können, sagte: „Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für ‚wilden Sex‘ gehalten hat.“ Die offensichtliche, bittere Ironie, die in der Antwort des Opfers lag, hat die Richterin nicht erkennen wollen. Sie vermochte keine Absicht zu der Gewalttat festzustellen. So führte eine ziemlich taktlose Fangfrage einmal mehr zu einem offensichtlich großzügig gewährten Strafrabatt: wegen des orientalischen Kulturhintergunds beim Täter.

Beschämend, dass sogar der Staatsanwalt keine Anstalten machte, dieses Urteil anzufechten. Eine Verurteilung sei wegen des angeblich nicht nachweisbaren Vorsatzes nicht möglich – auch wenn „der Freispruch ein ’schwerer Schlag‘ für die Geschädigte sein müsse“, gab die ‚Märkische‘ den Kommentar des Anklägers wider.

Die ‚Märkische‘ schließt den Bericht mit dem Hinweis: „Laut einer Studie von 2012 erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten die Verurteilung des Täter, berichtete Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2014.“ Der Schutz von körperlicher Unversehrtheit von Frauen und die Bewahrung ihrer Freiheiten: Sie scheinen bei manchen deutschen Gerichten nicht in besten Händen zu sein – vorsichtig ausgedrückt.

= = =

Kontakt zum Justizminister des Landes Brandenburg, Stefan Ludwig: https://mdjev.brandenburg.de/ministerium/minister.html

Adresse Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg (Generalstaatsanwalt: Prof. Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg): https://mdjev.brandenburg.de/justiz/staatsanwaltschaften/anschriften.html

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: