„…dann ist dies nicht mehr mein Land“ – Tritt Bundeskanzlerin Merkel bald zurück?

Angela Merkel überraschte mit ihrer Entscheidung vom 4. September zur Aufnahme von Flüchtlingen. Die Konsequenzen waren weit reichend. Nun versucht die Bundeskanzlerin es zu rechtfertigen – und wird dabei ungewohnt emotional. Steht sie mit dem Rücken zur Wand?
Merkel:

„…dann ist dies nicht mehr mein Land“ – Angela Merkel am 15.09. in Berlin (Foto: tagesschau.de, bearbeitet)

„Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“

Diesen Satz sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem österreichischen Amtskollegen Faymann am 15.9.2015 in Berlin. Bisher kannten wir unsere Kanzlerin als klug, abwartend, abwägend, manchmal zögerlich – aber sicher nicht als betont emotional. Viele Beobachter rätseln: Was ist aus dieser Äußerung herauszulesen?

Gewiss: Man muss sich wirklich nicht für ein freundliches Gesicht oder Wohlwollen gegenüber heimatlosen Menschen aus Bürgerkriegsländern rechtfertigen – aber schon für die Entscheidungen, die man als Bundeskanzlerin aus einer offensichtlichen Gemütslage heraus trifft. Mit ihrer schlecht bis völlig unvorbereiteten Goodwill-Aktion gegenüber in Ungarn festsitzenden Flüchtlingen – ein Alleingang, der weder mit den Bundesländern noch den meisten EU-Partnerländern abgesprochen war – hat Frau Merkel die Lage auf der „Balkanroute“ beileibe nicht entschärft.

Im Gegenteil: Die Erklärung unserer Ersten Frau im Staate war für tausende Menschen das Signal zum Aufbruch. Syrien-Flüchtlinge ließen ihre einfachen, aber immerhin sicheren Flüchtlingslager in der Türkei und im Nahen Osten zurück, kratzten sie ihre letzten Ersparnisse zusammen, verkauften ihr verbliebenes Hab und Gut, ließen sich von entfernten Familienmitgliedern im Westen Geld schicken (die dafür Kredite aufnahmen). Das neue Ziel: Deutschland. Merkwürdig: das gleiche Land, dessen Regierung sich nur wenige Monate zuvor gegen die Aufnahme von wenigen zehntausend Kontingentflüchtlingen direkt aus den großen Flüchtlingscamps in der Türkei, dem Libanon und Jordanien heftig gewehrt hatte. Nun die 180-Grad-Kehrtwende.

Die Folgen wiegen schwer. Unter anderem:
• Keine Entspannung der Situation, sondern ein neuer Sog.
• Eine rasante Zunahme des Geschäfts krimineller Schlepperbanden.
• Größere Gefahr des Einschleusens islamistischer Terroristen, die sich unter die Flüchtlinge mischen.
• Hundertausende Menschen auf langwieriger, gefährlicher, ungewisser Reise.
• Noch mehr Schlauchboote mit Kurs auf griechische Inseln – von denen einige untergehen.
• Das erfolglose Betteln der Bundesregierung um Abnahme von Flüchtlingen bei anderen EU-Partnern, die teils sehr verärgert sind über die deutsche Selbstüberschätzungskultur.
• Das mindestens vorläufige Ende der europäischen Reisefreiheit nach dem Schengen-Abkommen.
• Unkalkulierbare Kosten für den deutschen Steuerzahler (Frage: Hätte man nicht mit weniger Geld viel mehr Menschen das triste Leben in den Camps nahe Syrien erleichtern können?).
• Eine vielerorts sehr unbefriedigende Unterbringung der Flüchtlinge in Massenlagern, teils in Zeltstädten, wo sie wegen Überlastung der Behörden wochen- oder monatelang auf Integrationsangebote warten müssen.
• Frustration und Spannungen, die sich gelegentlich in Gewalt entladen. Besonders betroffen: viele Frauen dort.
• Irritierte Bundesbürger, die vorher nicht gefragt wurden, ob sie damit einverstanden sind: „Was wir jetzt erleben, wird unser Land verändern.“ (Angela Merkel am 7.9.)

War das verantwortliches Handeln?

Eine Bundeskanzlerin, die einst den Eid schwor, Schaden vom Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren, muss sich nicht entschuldigen, sondern: rechtfertigen und einen Weg weisen. Kann sie das? Das Land, das sie vor wenigen Tagen noch brachial ändern wollte: Das soll womöglich plötzlich doch nicht mehr „ihr Land“ sein? Riecht das nicht nach einem Versuch, die Verantwortung für Ihre abenteuerliche Flüchtlingspolitik umzudrehen – sprich: der deutschen Bevölkerung anzulasten?

Die jüngste Rethorik von Frau Merkel bereitet mir Unbehagen. Sie erinnert an hilflose Statements des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff kurz vor seinem Rücktritt. Es scheint: Sie steht mit dem Rücken zur Wand.

Eigentlich sieht Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes kein Asyl vor für Menschen, die aus „sicheren Drittstaaten“ in die Bundesrepublik einreisen: Eine Regelung, die seit 1993 Bestandteil unserer Verfasung ist – und damals eingeführt wurde als Reaktion auf die Weigerung anderer EU-Staaten, Deutschland einige der damals 400.000 Asylbewerber abzunehmen. Alle Nachbarländer Deutschlands sind sichere Länder – EU-Länder.
Absatz 5 räumt zwar eine Hintertür für internationale Regelungen ein. Demnach kann Deutschland Asylbewerber aus anderen Ländern übernehmen, wenn es gültige völkerrechtliche Verträge mit diesen Staaten hat, zum Beispiel EU-Abkommen. Doch die Dublin III-Vereinbarung, nach denen Flüchtlinge an den Außengrenzen von Schengen-Staaten zuerst registriert und dann nach einem Verteilungsschlüssel in verschiedene europäische Länder gebracht werden sollten, funktionierte längst nicht mehr. Sie wurde spätestens mit Merkels Beschluss vom 4. September außer Kraft gesetzt.

Just dann aber hätte nach dem Wortlaut von Artikel 16a des Grundgesetzes gelten müssen: Kein Asyl bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Ergo: Die Aktion „Roter Teppich“ könnte verfassungswidrig gewesen sein. Sollte darüber eine öffentliche Diskussion entbrennen, wäre ein Rücktritt Angela Merkels als Bundeskanzlerin absehbar.


NACHTRAG (25. September 2015):

Mittlerweile werden die ersten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Flüchlingspolitik der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel laut. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Analyse des Jura-Professors Dr. Albrecht Schachtscneider „Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland. Ein Überblick übder die Rechtslage“, die ich für sehr lesenswert halte. Eine seiner Feststellungen lautet: Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht.

3 Kommentare

  1. Rücktritt ist zu wenig, Quoten Merkel hat die Pflicht, unverzüglich Deutschland wieder in einen sicheren und lebensfähigen Zustand zu bringen. Anschließend sollten Gerichte über ihr doch offensichtliches Fehlverhalten richten.

  2. @Walter: Ich kann den Frust gut verstehen. Aber die Uhr lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Es gilt, die Krise so gut es geht zu bewältigen und Schadensbegrenzung zu versuchen. Unser Grundgesetz sieht kein Amtsenthebungsverfahren für Bundeskanzler/innen vor: Laut Artikel 67 kann der Kanzler nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum im Bundestag bei gleichzeitiger Neuwahl eines Nachfolgers abgesetzt werden. Anonsten kann ein Wechsel in diesem Amt nur durch Neuwahlen oder Rücktritt herbeigeführt werden. Für schlechtes Regieren allein musste sich in der Bundesrepublik Deutschland nach einem Rücktritt noch niemand verantworten: Zumindest für abgehalfterte Politiker gilt: Die Rente ist sicher. Der Straftatsbestand „Hochverrat“ nach §81 StGB greift nur bei ‚gewaltsamen‘ Vorgehen gegen Staat und Verfassung – sprich einem Militärputsch, Putschversuch oder terroristischen Aktivitäten.

    Daher ist die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit von Merkels Handeln in der Flüchtlingsfrage bzw. in der Asylpolitik so wichtig. Die höchste Frau im Staate hat sich meines Erachtens diametral gegen die Grundsätze gestellt, die in Artikel 16a des Grundgesetzes dargelegt sind. Wenn sie behauptet „Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte kennt keine Obergrenze“, dann muss in der Öffentlichkeit deutlich werden: Laut Verfassung ist die Bundesrepublik NICHT zuständig für Flüchtlinge, die sich vorher – unabhängig von ihrer möglicherweise tristen sozialen und wirtschaftlichen Lage – in Sicherheit befanden. Eine verfassungsbrüchige Kanzlerin, die der Realität entrückt ist, muss zumindest davon abgehalten werden, noch mehr Schaden für unser Land und die EU anzurichten.

  3. Jeder Erstklässler, der im Religionsunterricht aufgepasst hat, konnte die Entwicklung vorausschauen. Eine Integration ist in Deutschland nicht möglich. Das zeigen alle Städte mit den Problemvierteln, die es seit Jahren mit steigender Tendenz zu verzeichnen gibt. Jeder der darauf aufmerksam machte wurde als Nazi oder Pack tituliert und das weil er nur die Wahrheit sagte.
    Alle Politiker haben das gewusst oder im Religionsunterricht geschlafen. Alles wurde hier an negativer Entwicklung verschwiegen und jetzt hat die Politik den Salat und das niedere Volk kann diesen aufessen obschon er nicht bitterer sein könnte.

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