Wenn der Eismann neun Mal bimmelt…

Der folgende Artikel erschien am 29.07.2015 in der Online-Ausgabe des „Elbe Wochenblatt“ ©Michael den Hoet/Elbe Wochenblatt

„Konkurrenz belebt das Geschäft“, sagt man. Manchmal aber nervt der Kampf um den Markt die Verbraucher. Seit einigen Monaten buhlen gleich mehrere fliegende Eishändler lautstark um die Gunst der Bahrenfelder: Anlass für eine kritische Nachfrage beim Bezirksamt.
Eismann vor der Haustür

Blick aus dem Kinderzimmer: Mehrmals täglich besuchen uns fahrende Eisverkäufer

Hamburg, im Juni 2015
„Sehr geehrte Damen und Herren von der Gewerbeaufsicht im Bezirk Hamburg-Altona,
die Glocke des fahrenden Eismanns der Firma L. am frühen Abend: Sie gehört seit Jahren zu unserer Wohnsiedlung wie die Friedrich-Ebert-Büste im Hof unserer baulich geschlossenen Siedlung. Ein Mal täglich: so weit, so gut.

Seit einiger Zeit hat Eismann L. Konkurrenz bekommen. Schon im letzten Jahr fiel der Eiswagen mit Rallyestreifen in Farben der Deutschlandflagge auf, der gleich mehrmals täglich auf sein Angebot aufmerksam machte. Der Fahrer hat die Angewohnheit, seine Glocke lautstark zu betätigen, aber nach so kurzem Aufenthalt weiter zu fahren, dass man kaum Gelegenheit hätte um zu reagieren. Der offensichtlich eher bescheidene Verkaufserfolg hält ihn nicht davon ab, es mehrmals am Tage zu versuchen: im Laufe des Nachmittags, bis in den Abend hinein; am Wochenende auch schon mal mittags.

Nun hat sich ein dritter Glockenklang dazu gesellt – von einem bunten Auto mit Tierabbildung. Auch er wurde in letzter Zeit mehr als ein Mal täglich bei uns gesichtet, zu eher unregelmäßigen Zeiten. Ein weiterer Anbieter versucht es mit einem Fahrzeug in roter Signalfarbe.

Eismann vor der Haustür

Blick aus dem Kinderzimmer: Mehrmals täglich besuchen uns fahrende Eisverkäufer

Abgesehen davon, dass das Wetter in diesem Jahr das Geschäft mit der kühlen Creme ohnehin nicht begünstigt haben dürfte: Es nervt. Neulich zählten wir neun Bimmelrunden der fahrenden Eisverkäufer an einem Tag. Unser sechsjähriger Sohn schreckt jedes Mal auf, wenn einer der konkurrrierenden Eismänner unsere Siedlung aufsucht – uns ergeht es wie mit dem berüchtigten „Quengelregal“ im Supermarkt kurz vor der Kasse. Nur: Zum Supermarkt gehen wir mit ihm freiwillig und bewusst selten. Das Quengelregal mit der Sommererfrischung in verschiedenen Geschmacksrichtungen jedoch fährt mehrmals täglich lautstark am Fenster des Kinderzimmers vorbei. Mittlerweile löst bei unserem Filius sogar der Klang von Kirchenglocken Pawlowsche Reflexe aus: Ich. Will. Eis! Sofort!!

Dies ist weder seiner Zahngesundheit, noch unserem Haushaltsbudget besonders zuträglich. Wir erleben ein permanentes Spannungsdreieck zwischen Karies, Portemonnaie und unserem familiären Nervenkostüm – man fühlt sich an Halloween, Haustürverkäufer oder hartnäckige Call-Center-Anrufe erinnert. Außerdem glaube ich kaum, dass die häufigen Stippvisiten die Umsätze der fliegenden Händler oder die Kauflust der Bewohner in unserer Straße anzukurbeln vermögen. Mit anderen Worten: Wir erleben hautnah Anschauungsunterricht in die Kehrseiten des Kapitalismus.

Eismann vor der Haustür

Blick aus dem Kinderzimmer: Mehrmals täglich besuchen uns fahrende Eisverkäufer

Vor diesem Hintergund fragen wir Sie:
Gibt es vonseiten Ihrer Behörde Auflagen oder Regeln für Eisverkaufsrunden im Stadtteil Altona? Existiert eine Handhabe, um die Häufigkeit von Eisverkaufs-Gastspielen vor unserer Haustür zu begrenzen?
Es wäre uns eine Erleichterung!“

Antwort des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, beim Bezirk Altona

„Sehr geehrter Herr den Hoet,
Geräusche, die von nicht stationären technischen Anlagen ausgehen, werden u.a. in der Geräte- und Maschinelärmschutzverordnung geregelt. Leider wird der Glockenklang des Eismannes nicht in der Verordnung gelistet. Wäre er als störendes Geräusch dort gelistet, wie z.B. der Einsatz von Rasenmähern und Kehrmaschinen, würde gelten, dass der Betrieb der Anlagen auf die Tageszeit von 7.00 – 20.00 Uhr zu beschränken ist (in diesem Zeitraum dürfen die Anlagen ununterbrochen laufen…).

Zweite Möglichkeit zur Beurteilung des Glockengeräusches wäre die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Hier ist für jedes Geräusch ein Mittelungspegel über die gesamte Tageszeit (6.00 – 22.00 Uhr) zu bilden und erst dann mit den zulässigen Richtwerten zu vergleichen. Es ist auszuschließen, dass das wenige Sekunden andauernde Geräusch, auch wenn es mehrmals am Tag auftritt, zu einer Richtwertüberschreitung führen kann.

Letzte Möglichkeit: da die Eis-Fahrzeuge sich auf der Straße befinden, kann möglicherweise die Polizei das Läuten der Glocken über das Hamburgische Lärmschutzgesetz verhindern. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat.

Eismann vor der Haustür

Blick aus dem Kinderzimmer: Mehrmals täglich besuchen uns fahrende Eisverkäufer

Mit freundlichen Grüßen, M. T., Dipl.-Ingenieurin
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Technischer Umweltschutz“

Nachwort: Die Antwort per E-Mail der Behörde kam – großes Lob! – binnen weniger Stunden. Die Lage indes ist weiter dieselbe. Womöglich werden wir eine Lösung letztlich den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage überlassen müssen. Sprich: warten, bis weniger erfolgreiche Eisverkäufer aufgeben.

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