„Was macht denn Ihr Konto?“ Deutsche Behörden immer neugieriger

Ursprünglich war es ein Anti-Terror-Gesetz als Reaktion auf den 11. September 2001: In Ausnahmesituationen können deutsche Behörden – trotz Bankgeheimnis und Datenschutz – Kontodaten anzufordern. Inzwischen nutzen vor allem Gerichtsvollzieher und Finanzämter in Deutschland die Regelung um mutmaßlichen Steuerhinterziehern oder Sozialbetrügern auf die Schliche zu kommen. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ wurden im letzten Jahr von deutschen Behörden doppelt so viele Kontoabfragen durchgeführt wie noch in 2012. Längst nicht immer erfahren betroffene Bürger davon. Datenschützer sind alarmiert.

Dazu kommentiert historix108 wie folgt:

Anti-Terror-Maßnahmen grundsätzlich befristen

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

Tasache ist: Hier wurde ein als Anti-Terror-Maßnahme deklariertes Gesetz zweckentfremdet. Sicher: Man darf zu allem entschlossene Terroristen nicht unbekämpft lassen. Und ja: Auch Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe gehören geahndet. Nur: Bleiben dabei die – für unseren demokratischen Rechtstaat wesentlichen – Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot Rechenschaft abzulegen gewahrt?

Dieses Beispiel zeigt: Längst nicht immer. Daher sind z. B. Gerichtsurteile zum Schutz bürgerlicher Freiheiten wie im Falle der Vorratsdatenspeicherung so wichtig.

Extreme Situationen können zuweilen weitreichende Maßnahmen erforderlich machen. Wir dürfen es dabei nicht zulassen, dass die Einschränkung von Grundrechten zur Gewohnheit wird!

Daher: Anti-Terror-Gesetze, die unsere Grundrechte oder Rechtsprinzipien berühren (Unverletzbarkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis, Meinungsfreiheit usw.) sollten grundsätzlich auf, sagen wir mal, je zwei Jahre befristet werden. Nach Ablauf der Zeit müssten Bundestag und Bundesrat neu entscheiden, ob die Maßnahmen noch zu rechtfertigen sind und verlängert werden dürfen. Diese Gesetze sind auf den Zweck zu beschränken, für den sie geschaffen wurden. Wollen Behörden mutmaßlichen Hartz 4-Betrügern oder Steurhinterziehern auf die Schliche kommen, muss ein eigenes Gesetz her. Politische Opportunität oder Bequemlichkeit dürfen keine Ausreden für „Mitnahmeeffekte“ sein.

Es ist leichter, die Demokratie jetzt zu bewahren, als sie womöglich hinterher neu erkämpfen oder wieder aufbauen zu müssen. Wehret den Anfängen!

© Michael den Hoet

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